Unsere Schulordnung

Leitgedanke

Das Erich Kästner Gymnasium soll ein Ort sein, an dem in einer freundlichen und fürsorglichen Atmosphäre gelernt und gearbeitet werden kann. Damit dieses auch gelingt, begegnen wir einander mit Respekt, Rücksicht und Toleranz.

Gewalt, Zerstörung, Rassismus und Mobbing bzw. Cybermobbing werden an unserer Schule nicht geduldet. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgefordert, in Verantwortung für sich selbst und andere an diesen Zielen mitzuwirken und die nachfolgenden Regeln als wichtige Grundvoraussetzung für ein gutes Miteinander zu beachten.

1. Grundsätzliche Verhaltensweisen

  • Die Schülerinnen und Schüler erscheinen mit allen erforderlichen Materialien pünktlich zum Unterricht.
  • Jede Klasse bzw. jede Lerngruppe trägt gemeinsam dafür Sorge, dass das Mobiliar geschont wird und die Räume, Wände und Flure sauber gehalten werden. Auf Mülltrennung muss geachtet werden und nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht wird ausgeschaltet. Die Whiteboardtafeln sind nach jedem Unterricht vor allem vor den Ferien vollständig zu reinigen.
  • Bei unsachgemäßer Nutzung, Verunreinigung und Beschädigung von schulischen Einrichtungen besteht eine Regresspflicht des Verursachers.
  • Wertgegenstände sollten grundsätzlich zu Hause gelassen werden, da für diese kein Versicherungsschutz besteht. Wertgegenstände, die unbedingt mitgeführt werden müssen, sollten. im Sportbereich in den dafür vorgesehenen Schließfächern aufbewahrt werden.
  • Während der Kernzeit von 08:00 Uhr – 13:15 Uhr sind Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 nicht befugt, das Schulgelände zu verlassen. Es existiert kein Versicherungsschutz im Fall des Regelverstoßes. Versicherungsschutz besteht nur auf dem direkten Schulweg (Hin- und Rückweg) sowie bei allen Schulveranstaltungen, einschließlich bei Besuchen außerschulischer Lernorte und Teilnahme an Exkursionen.
  • Findet nachmittäglicher Unterricht statt, sind die Schülerinnen und Schüler während der Mittagspause von 13:15 Uhr – 14:00 Uhr auf dem direkten Weg nach Hause und dem direkten Weg zurück zur Schule versichert.

2. Verhalten auf dem Schulgelände

In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume (sofern keine anderen Anordnungen erfolgen) und halten sich auf dem Schulgelände auf. Während der Pausen stehen ausreichend Ruhe- und Bewegungsmöglichkeiten zur Verfügung, die nachhaltig genutzt werden dürfen. Anfallender Müll ist ausschließlich in den Mülleimern zu entsorgen. In den Regenpausen verweilen die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude; in der Regel in den Klassenräumen, deren Türen die gesamte Pausenzeit geöffnet sind. Außerhalb des Unterrichts ist die Nutzung der digitalen Tafeln strikt untersagt.

3. Umgang mit digitalen Medien und Endgeräten

  • Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 10 sind verpflichtet, ihre Smartphones und Smartwatches unaufgefordert zu Beginn des Unterrichts in den dafür vorgesehenen Taschen zu deponieren. Am Ende des Unterrichts entnehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Geräte wieder.
  • Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule haben Zugang zu IServ – unserer schulinternen Kommunikationsplattform. Um eine ausreichende digitale Kommunikation sicherzustellen, ist es obligatorisch, dass sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler einmal am Schultag ihre Nachrichten bei IServ abfragen und in einer der Situation angemessenen Zeitspanne Frage- und Aufgabestellungen beantworten.
  • Die Verwendung von Mobiltelefonen und weiteren digitalen Speichermedien ist während des Aufenthaltes im Schulgebäude und auf dem Schulgelände auf ein minimales Maß zu reduzieren. Während des Unterrichts müssen alle Geräte grundsätzlich ausgeschaltet sein.
  • Das Erstellen von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern bzw. von Lehrerinnen und Lehrern ist grundsätzlich verboten und die Weitergabe von Aufnahmen ist gesetzeswidrig. Bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung, z.B. dem Gebrauch zum Zwecke des Mobbings, der Gewaltverherrlichung oder Ähnlichem, wird das Handy eingezogen und kann zur Klärung des Sachverhaltes der Polizei übergeben werden.
  • Auch an alle weiteren Regeln der Mediennutzungsordnung des EKG haben sich alle Schülerinnen und Schüler zu halten.

4. Rechtliche Grundlagen

  • Gefährliche Gegenstände, Waffen jeglicher Art – auch in Spielzeugform – Laserpointer und Feuerwerkskörper dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
  • Ebenso sind das Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken und anderen Drogen untersagt. Auch das Rauchen im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände ist verboten.
  • Schülerinnen und Schülern, die nicht zur Schulgemeinschaft gehören, ist während der allgemeinen Unterrichtszeit das Betreten des Schulgeländes ohne Anmeldung im Sekretariat bzw. beim Hausmeister nicht gestattet. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht unserer Schule teilnehmen.
  • Klassenarbeiten und Klausuren werden durch die Schülerinnen bzw. Schüler jeweils bis zum Beginn des neuen Schuljahres aufbewahrt.
  • Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden je nach Gewicht und Häufigkeit entsprechende Maßnahmen ergriffen, die gemäß § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes von einer Benachrichtigung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bis zum Verweis von der Schule reichen können.

5. Schlusswort

Das Einhalten der Schulordnung ist ein wesentlicher Baustein für ein angenehmes und harmonisches Zusammenleben und Lernen in der Schule. Nur so können wir gemeinsam den Bildungserfolg erreichen.

 

Laatzen, Februar 2025